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  • Mahler Meint
  • Kommentar

Strafmündig schon unter 14?

05.04.2023

In vielen Ländern ist es anders als in Deutschland. Bei uns sind Kinder – oder besser gesagt Teenager erst mit 14 Jahren strafmündig. Bis dahin können sie alles machen, was ihnen in den Sinn kommt – ins Gefängnis gehen sie dafür nicht. In der Schweiz beginnt die Strafmündigkeit bei 10, den Niederlanden im Alter von 12 Jahren, in Frankreich gibt es keine feste Grenze und in Belgien liegt sie gar erst bei 18 Jahren. In den USA können schon 9jährige mit einer Mord-anklage konfrontiert werden.

Die Diskussion um die Strafmündigkeit kocht vor allem im Fall der 12jährigen Louise aus Freu-denberg hoch, die von zwei 12 und 13 Jahre alten Mädchen ermordet wurde.

Die Volksseele kocht. Verständlich. Aber: es gilt vor allen Dingen kühlen Kopf zu bewahren, wenn es zu solchen Extremsituationen kommt. Man muss sich fragen, was es bringen würde, wenn Kinder unter 14 Jahren eingesperrt werden. Es drängen sich viel wichtigere Fragen auf: Was ist präventiv gegen die Verrohung der Kinder zu tun, vor allem beim Thema Medienkon-sum? Wie sieht es mit dem Waffenrecht in Deutschland aus? Und wenn es zu einer solch schrecklichen Tat gekommen ist: Wie steht es um die Betreuung der Opfer, der TäterInnen und ihrer Familien?

Es geht in diesem Fall nicht um die unangemessene oder angemessene Bestrafung der bislang unmündigen Kinder. Viel wichtigere Fragen kommen auf – und verlangen nach einer Antwort.

Ich war 16 Jahre im Medienrat der Landesanstalt für Kommunikation gesessen. Mein Antrag auf konsequente Medienerziehung an den Schulen wurde abgelehnt. Stattdessen wurde ein Filmpreis in Baden-Württemberg ausgelobt. Die Vertreter der Wirtschaft waren der Meinung, hier sei das Geld besser angelegt. Das Ergebnis haben wir heute auf dem Tisch. In Winnenden, in Erfurt, in Freudenberg und anderswo.