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Ist Kirchenaustritt ein Kündigungsgrund?

02.02.2024

Ist der Austritt aus der Kirche ein Kündigungsgrund?

Kirchenaustritte führen arbeitsrechtlich immer wieder zu Kontroversen. Muss man für einen Job in einem kirchlichen Verein zwingend Mitglied in einer Kirche sein? Diese Frage legt das Bundesarbeitsgericht (BAG) nun dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vor. Die Luxemburger Richter sollen nun klären, ob einer Schwangerschaftsberaterin der Austritt aus der katholischen Kirche vorgeworfen werden kann, wenn der Arbeitgeber von anderen Beschäftigten die Kirchenmitgliedschaft gar nicht verlangt.

Die Klägerin war als Sozialpädagogin in einem katholischen Verein für Schwangerschaftsberatung beschäftigt. Von 2013 bis 2019 war sie in Elternzeit und trat unterdessen aus der katholischen Kirche aus. Versuche des kirchlichen Arbeitgebers, sie zum Wiedereintritt zu bewegen, scheiterten.

Daraufhin kündigte der Verein der Sozialpädagogin fristlos, hilfsweise ordentlich. Durch ihren Kirchenaustritt habe sie »schwerwiegend gegen ihre Loyalitätsobliegenheiten verstoßen«. Allerdings sind in der Beratungsstelle auch zwei Beraterinnen tätig, die der evangelischen Kirche angehören.

Es ist längst überfällig, dass die Beschäftigten in den Kirchen einem normalen Arbeitsrecht unterliegen. Es ist zwar einzusehen, dass inhaltliche Arbeit – also Verkündigung, Pädagogik und pastorale Begleitung - zwingend eine Kirchenmitgliedschaft voraussetzen. Andere Aufgaben – wie zum Beispiel die Schwangerschaftsberatung – setzt einfach fachliche Kenntnisse voraus. Einer Mitarbeiterin in diesem Bereich zu kündigen, weil sie aus der Kirche ausgetreten ist, verstößt sowohl gegen deutsches wie auch gegen europäisches Arbeitsrecht.