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  • Mahler Meint
  • Kommentar

Ein wichtiger Tag für die Menschenrechte.

05.03.2021

Am Mittwoch wurde das Lieferkettengesetz auf den Weg gebracht. Jahrelang gefordert von Umwelt- und Menschenrechtsorganisationen, monatelang verhandelt in den Gremien der Bundesregierung. Was besagt es? Ab 2023 werden große Unternehmen in Deutschland ver-pflichtet, gegen Umwelt- und Menschenrechtsverstöße bei ihren weltweiten Zulieferern vor-zugehen. Bei Verstößen drohen den Firmen Bußgelder von bis zu 2% des jährlichen Umsatzes.

Branchenvertreter kritisieren das Gesetz. Sie befürchten Wettbewerbsnachteile für deutsche Unternehmen.

Warum sollten wir handeln, wenn andere untätig bleiben? Dieses Argument hat eine lange Tradition. Denken wir an die Flüchtlingskrise, als Deutschland 2015 vorgeprescht ist und nicht gewartet hat, bis eine europäische Lösung gefunden wird. Denken wir an die Umweltpolitik, wo uns dieses Argument ständig begegnet: Was bringt es schon, wenn wir handeln, andere Staaten aber nicht?

Dieses Argument verfängt nicht. Es kaschiert lediglich nationale Interessen, die über das All-gemeinwohl gestellt werden. So fahren wir alles vor die Wand. Und stehen am Ende alle als Verlierer da. Als einer der reichsten Staaten der Welt sollten wir mutig voran gehen. Wir kön-nen uns das leisten – und andere, schwächere Partner motivieren, es uns gleich zu tun. Unge-rechtigkeit bekämpfen, für Menschenrechte eintreten, die Umwelt retten – das geht eben nicht ohne Opfer.