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  • Mahler Meint
  • Kommentar

E-Scooter.

08.09.2023

Eigentlich wollte Tobias, 20, endlich mal den Führerschein machen. Damit ist jetzt erst mal Schluss. 2 mal betrunken auf dem E-Scooter erwischt, 1.700 Euro Bußgeld nicht bezahlt, nicht zum MPU Test erschienen – Führerscheinsperre bis auf Weiteres.

Es ist ja auch zu verführerisch: Nachts nach dem Kneipenbesuch einen E-Scooter geschnappt, am besten zu zweit zur nächsten U- oder S-Bahn Station gebrettert. Wenn Laufen nicht mehr geht – rollern geht immer.

Inzwischen erwägen immer mehr Länder, die Gehwegflitzer wieder abzuschaffen. Achtlos weggeworfen, mitten auf dem Gehweg geparkt, Roller, die auf Gleisen liegen oder gleich im nächsten Fluss versenkt werden. Mit 20 KMH auf engen Gehwegen an Senioren vorbeigebret-tert – das macht offensichtlich Spaß.

In Paris gibt es seit 1. September keine E-Scooter mehr. Ebenso in Großbritannien und in der Niederlanden. In Kroatien besteht Helmpflicht, in Singapore braucht es dafür einen Führerschein.

Nur in Deutschland ist fast alles erlaubt. 14 Jahre alt, keine Helmpflicht, 0,5 Promille Grenze bei Alkohol. E-Scooter sind auf Fahrradstraßen, Radwegen und Radstreifen erlaubt. Fehlen diese, darf auf der Straße gefahren werden. Auf Gehwegen und in Fußgängerzonen darf man nur elektrisch rollern, wenn Hinweisschilder dies erlauben.

Fazit: Der E-Scooter hat auch in Deutschland keine Zukunft. Weil Rücksichtnahme auf andere in unserer Gesellschaft immer mehr zum Fremdwort wird.