Ampel einigt sich auf Gesetz zu Bezahlkarte für Flüchtlinge
Von der Seele reden | Folge 597
Von der Seele reden – der Kommentar von Prof. Dr. Klaus-Dieter Müller, Politik- und Medienwissenschaftler und Vorstand der „Stiftung: Christliche Werte leben“.
Jeden Donnerstag um 20:45 Uhr im Radio und bereits vorab hier den ausführlichen Kommentar online hören. Mehr Infos zur Stiftung auf www.christlichewerteleben.de
Die Ampel-Koalition hat sich auf eine gemeinsame Gesetzesgrundlage für eine Bezahlkarte für Flüchtlinge geeinigt. Damit werde "der Wunsch der Länder umgesetzt", teilten die Regierungsfraktionen von SPD, Grünen und FDP in einer gemeinsamen Erklärung mit.
Die Regierung ist der Überzeugung, die Bezahlkarte stelle ein taugliches Mittel dar, um beispielsweise Geldzahlungen an Schleuser zu unterbinden. Außerdem wird festgehalten, dass die Leistungsbehörden selbst entscheiden können, wieviel Bargeld die Karteninhaber innerhalb eines bestimmten Zeitraums abheben können. Damit werde "den individuellen Bedürfnissen und Umständen vor Ort" Rechnung getragen. "Die Regelung ermöglicht den Leistungsbehörden auch im Rahmen der Ermessensausübung Umstände zu berücksichtigen, aufgrund derer der Einsatz einer Bezahlkarte im Einzelfall nicht zweckmäßig erscheint", heißt es im Entwurf weiter. Auch die Bundesländer können entscheiden, ob sie die Karte einführen und wie sie die Nutzung konkret ausgestalten. Überweisungen ins Ausland sollen allerdings nicht möglich sein.
Grüne hatten zunächst Bedenken, geben nach wochenlangen Diskussionen jetzt nach. Vor allem der Druck aus den Bundesländern hat sicher einiges bewirkt. Das Kabinett hatte am 1. März für den Gesetzesvorschlag von Sozialminister Hubertus Heil (SPD) gestimmt, um damit die geplante Bezahlkarte für Asylbewerber mit einem Bundesgesetz abzusichern. Damit kam die Bundesregierung einem Wunsch der Länder nach. Wann der Gesetzentwurf im Bundestag verabschiedet werden kann, blieb jedoch lange unklar - auch weil die Grünen zunächst noch einige praktische Fragen geklärt wissen wollten. Mit dem nun erzielten Kompromiss zeigten sie sich zufrieden.
Im Kern zielen die Vorschläge für die Befürworter auf eine Abschreckung von Asylbewerbern. Die Leistungen für Asylbewerber und insbesondere Bargeld werden als Anreiz (Pull-Faktor) gesehen für Deutschland als Fluchtziel. Was aber auch Flüchtlingsbeauftragte bestreiten. Weiteres Argument: Die Asylsuchenden schicken einen Teil des Bargeldes in die Heimat zurück und bezahlen damit auch ihre Schlepper. Als drittes Argument für die Bezahlkarte statt Bargeld gilt ein erhoffter geringerer Verwaltungs- und Personalaufwand.
Die Gegner halten eine komplette Umstellung auf Sachleistungen für nicht zielführend. Das sei schwer umzusetzen, aufwendig, bürokratisch und werde den Menschen mit Bleibeperspektive nicht gerecht. Sachleistungen führten auch immer zu einer unzulässigen Leistungskürzung, weil sie individuellen Ansprüchen nie genügten.
Eine Bezahlkarte für Asylsuchende ohne eigenes Konto sehen die einen als Weg zu mehr Teilhabe. Kritiker aber meinen, die Bundesländer machten aus dem Zahlungsmittel ein Instrument für mehr Kontrolle und vermeintliche Abschreckung. Eine Bankkarte für Asylsuchende ist schon jahrelang in zahlreichen anderen Ländern im Einsatz, wie auch in Großbritannien, Finnland und Griechenland.
Wir sind ohnedies eines der beliebtesten Einwanderungsländer der Welt, insbesondere unsere Kommunen sind bereits am Limit ihrer Möglichkeiten angekommen. Und uns sind viele Missbrauchstatbestände bekannt, insbesondere die Zahlung der Schleusergelder aus unseren staatlichen Mitteln. Um auch weiterhin allen Migrantinnen und Migranten Hilfe gewähren zu können, müssen wir uns gegen den Missbrauch schützen. Darum ist die jetzige Einigung zwischen Bundesregierung und den Bundesländern allemal zu begrüßen.
Ich wünsche Ihnen eine erfolgreiche Woche, bitte bleiben Sie aber auch weiterhin achtsam.