Staat muss Corona-Quarantäne nicht immer erstatten
Der Staat muss Unternehmen den Arbeitsausfall durch coronabedingte Quarantäne von symptomfreien Arbeitnehmern nicht erstatten. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden. Im konkreten Fall wollte ein Unternehmen den Lohn einer Mitarbeiterin, die wegen eines positiven Corona-Tests in Quarantäne war, erstattet bekommen. Das Gericht wies die Klage ab und erklärte, dass ein symptomfreier Arbeitnehmer trotzdem als arbeitsunfähig gilt, weshalb Lohnfortzahlungspflicht besteht, aber kein Entschädigungsanspruch entsteht. Angesichts der grundsätzlichen Bedeutung ließ das Gericht die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zu.