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Mehrjährige Haftstrafen für Geldautomatensprenger

01.02.2024

Das Landgericht Düsseldorf hat drei Mitglieder einer Bande von Geldautomatensprengern zu Haftstrafen zwischen vier und zehneinhalb Jahren verurteilt. Die drei Männer im Alter von 34, 43 und 47 Jahren hatten im Prozess gestanden, in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz Geldautomaten gesprengt, Tresore in Supermärkten und Tankstellen geknackt sowie Autos gestohlen zu haben. Unter Führung des ältesten Angeklagten sollen die Mitglieder der Bande in wechselnder Beteiligung von Mai 2020 bis März 2023 Geldautomaten gesprengt haben. Die Taten seien unter anderem in Sinzig, Monschau, Niederkrüchten, Neuss, Mönchengladbach und Hamm verübt worden. Dabei soll die Bande mehr als 450.000 Euro erbeutet haben.