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Gefangener mit Verfassungsbeschwerde erfolgreich

23.10.2024

Ein Gefangener hat erfolgreich eine Verfassungsbeschwerde gegen eine Eilentscheidung des Landgerichts Dortmund beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Der zweite Senat sah das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz verletzt. Der Gefangene wehrte sich gegen seine Verlegung in ein anderes Gefängnis, da er befürchtete, sein Fernstudium nicht fortsetzen zu können. Das Landgericht hatte seinen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz abgelehnt. Das Bundesverfassungsgericht entschied jedoch, dass das Landgericht die Interessen des Gefangenen nicht ausreichend abgewogen habe und hob die Entscheidung auf. Der Fall wurde zur erneuten Prüfung nach Dortmund zurückverwiesen.