Fast sechs Jahre Haft für "Trauer-Schwindler"
Der sogenannte „Trauerschwindler“ muss für fünfeinhalb Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht Rostock sah es als erwiesen an, dass der 50jährige mehrere Frauen um Geld betrogen hat. Dabei habe er in zwei Fällen zudem die emotionale Lage der Frauen ausgenutzt. Im Laufe des Verfahrens legte der 50jährige ein umfassendes Geständnis ab.