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Brandenburgerin bekommt kein Schmerzensgeld

01.10.2024

Das Landgericht Stralsund hat die Klage einer Frau gg die Gemeinde Zinnowitz abgewiesen. Die Bb hatte Schmerzensgeld gefordert, weil ihr Sohn vor drei Jahren von der Seebrücke gefallen war. Sie selbst verletzte sich, als sie dem damals Zweijährigen hinterher-sprang. Die Frau argumentierte, dass die Seebrücke nicht sicher genug sei. Das Gericht urteilte, die Frau habe ihre Aufsichtspflicht verletzt.