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Autofreie Innenstadt: Berliner Verfassungsgericht verhandelt über Volksentscheid

02.04.2025

In Berlin beschäftigt sich ab heute der Verfassungsgerichtshof mit den Plänen für eine weitgehend autofreie Innenstadt. Das höchste Gericht des Landes prüft, ob ein von einer Bürgerinitiative angestrebter Volksentscheid zu diesem Thema verfassungsrechtlich zulässig ist. Die Initiative „Volksentscheid Berlin autofrei“ will erreichen, dass nach einer vierjährigen Übergangszeit fast alle Straßen innerhalb des S-Bahn-Rings nur noch von Fußgängern, Radfahrern sowie Bussen und Straßenbahnen genutzt werden dürfen. Für bestimmte Gruppen wie Polizei, Feuerwehr, Müllabfuhr, Menschen mit Behinderung sowie Wirtschafts- und Lieferverkehr sind Ausnahmen vorgesehen. Private Autofahrten sollen künftig nur noch in Einzelfällen erlaubt sein – etwa bis zu zwölf Mal im Jahr pro Person. Der Berliner Senat hatte den Gesetzentwurf bereits 2022 juristisch prüfen lassen und das Verfassungsgericht angerufen. Er hält die Vorlage in Teilen für rechtlich problematisch.