Menschenhandel im Urlaub.
Es wird Sommer. Die heißeste Zeit des Jahres naht: Urlaub im Süden, rund ums Mittelmeer. In Frankreich diskutiert man gerade das Burkini Verbot. Der Bürgermeister von Grenoble hat das Schwimmreglement zugunsten des Burkini geändert. Aus Gründen der Nichtdiskriminierung. Mit dieser Öffnung des Schwimmreglements hätte man aber in Grenoble auch oben ohne ba-den gehen dürfen, um die Frauen, die diese Freiheit wünschen, nicht zu diskriminieren. Kom-plizierte Welt, wenn die freiheitliche auf die religiös geprägte Welt trifft.
Ein anderes Kaliber ist der Urlaub in der Türkei oder in arabischen Ländern für minderjährige Mädchen und Jungen. Eltern, die den alten Traditionen anhängen, könnten den Sommerur-laub nutzen, um ihre Sprösslinge zwangs zu verheiraten. Was dort erlaubt ist, ist hierzulande verboten. Viele der Jugendlichen sind aber deutsche Staatsbürger. Deshalb kommt es immer wieder vor, dass die zwangsverheirateten Teenager nach dem Urlaub gar nicht mehr in Deutschland auftauchen, sondern gezwungen werden, in der Sippe zu bleiben – beim Ehegat-ten wider Willen.
Terre des Femmes gibt Mädchen und Jungen, die eine Zwangsheirat im Ausland befürchten den Rat, bei Beratungsstellen Kopien ihres Passes abzugeben und eine eidesstattliche Erklä-rung abzugeben, dass sie unbedingt zurückwollen. Am besten sollten sie erst gar nicht in die Türkei oder in arabische Staaten in den Urlaub gehen. Dir Hilfsorganisation Scheherazade hat eine Hotline geschaltet. Beratung bei Fragen zu Zwangsheirat gibt es unter der Nummer 0 800 41 5 16 16 - 0 800 41 5 16 16.