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  • Mahler Meint
  • Kommentar

Ich bereue nichts!

30.06.2022

Darf man einen 101jährien für fünf Jahre ins Gefängnis stecken? Die eindeutige Antwort: Nein. Das ist unmenschlich.

Kann man einen Menschen, der 77 Jahre lang für seine Taten – Beihilfe zum Mord in Tausen-den Fällen – keine Reue gezeigt hat und nach wie bestreitet, als Wachmann im KZ Sachsen-hausen willfähriger Helfer für die Ermordung von mindestens 3.500 Menschen war – darf man einen solchen Menschen, egal, wie alt er ist, straffrei davonkommen lassen?

Die eindeutige Antwort: Nein. Seine Schuld schreit zum Himmel und muss gesühnt werden. Solange man seiner noch habhaft werden kann.

Meine erste Reaktion war: Lasst doch diesen alten Mann in Ruhe. Als ich aber erfuhr, dass der über Hundertjährige auch vor dem Gericht in Neuruppin keinerlei Reue gezeigt hat, habe ich meine Meinung geändert. Drei Jahre lang hat der Mann, der zum Tatzeitpunkt Mitte Zwanzig war, drei Jahre lang hat er zugesehen, wie Tausende Häftlinge gequält, gefoltert und ermordet wurden. 77 Jahre lang hat er wohl diese Tatsache nicht als Unrecht empfunden. Jetzt wird er vermutlich im Gefängnis sterben, nachdem er 77 Jahre in Freiheit unerkannt – vermutlich als unbescholtener Bürger bzw. Altnazi – gelebt hat.

Ja, er wird seinen Richter noch finden. Am Ende wird die Gerechtigkeit siegen und die Opfer werden rehabilitiert – posthum sozusagen.

Die Gerechtigkeit auf Erden mag Verteidiger Stefan Westerkamp aber nicht akzeptieren. Trotz erdrückender Beweislage kündigte er Revision beim Bundesgerichtshof an. Damit ist das Urteil gegen den Greis noch nicht rechtskräftig.