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Endlich: Mutterschutz auch nach Früh- und Fehlgeburten.

04.02.2025

Meine Mutter erzählter mir, dass sie einen Tag nach der Geburt meiner älteren Schwester auf Geheiß ihrer Schwiegermutter auf Knien den Holzfußboden schrubben musste. OK, das war 1950, die Großfamilie war auf der Flucht gerade in einem Quartier angekommen, 8 Personen in einem Raum. Die Zeiten haben sich geändert – Gott sei Dank. Und doch mussten wir bis 2025 warten. Jetzt endlich hat ein Gesetz den Bundestag passiert, nach dem Frauen nach einer Fehlgeburt das verbriefte Recht auf Mutterschutz haben. Berufstätige Frauen, die in Deutschland ein Baby bekommen, haben das Recht auf Mutter-schutz. Dieser beinhaltet unter anderem die sogenannte Mutterschutzfrist, die besagt, dass eine schwangere Frau sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin nicht mehr arbeiten muss. Ebenso wenig acht Wochen nach der Geburt.

Frauen, die eine frühe Fehlgeburt erleiden, hatten dieses Recht bislang in der Regel nicht. Auch gab es keinen Anspruch auf eine Krankschreibung nach der Fehlgeburt. Das soll sich nun ändern. Der Bundestag hat am 31. Januar einstimmig das sogenannte Mutterschutzanpassungsgesetz beschlossen.

So freudig dieses Gesetz auch stimmt, eigentlich ist es skandalös, dass Frauenrechte und Mütterrechte im Schneckentempo umgesetzt werden. Wo bleibt eigentlich der Rentenanspruch während der Care-Arbeit? Und eine Bezahlung für das sich kümmern um Kinder und alt gewordene Angehörige? Es gibt noch viel zu tun!